Bildungsurlaub
Das Recht auf Bildungsurlaub ist in Hamburg gesetzlich verankert:
Jede ArbeitnehmerIn in HH hat Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub (BU) im Jahr, bzw. zehn Tage in zwei Jahren. Dieser Anspruch erstreckt sich ausdrücklich auch auf politische Bildung.
Politischer Bildungsurlaub hat den Zweck, sich abseits der Alltagspflichten gemeinsam mit einem politisch interessanten und wichtigen Thema zu befassen. Was unter Bildungsurlaub zu verstehen ist, definiert das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz, das es seit 1974 gibt. Jeder BU muss vom Amt für Berufs- und Weiterbildung als BU anerkannt werden.
Ihren Bildungsurlaub müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber frühzeitig, jedoch spätestens sechs Wochen vor dem Seminar, beantragen. Sie erhalten dafür eine Anmeldebestätigung, die Sie Ihrer/Ihrem ArbeitgeberIn vorlegen. Nach dem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Information für Anbieter und Träger
Kontrast bietet keine offenen Bildungsurlaubsseminare mehr an. Wenn Sie aber als Träger z.B. eine Ausbildung in Moderation oder in der Moderation von Zukunftswerkstätten anbieten wollen, und dafür die Kompetenz und 25jährige Erfahrung von Kontrast nutzen möchten, beraten wir Sie gerne auch darin, wie Sie die Anerkennung der Veranstaltung als Bildungsurlaub bekommen.